Die Diözesanversammlung
Die Diözesanversammlung ist das höchste beschlussfassende Gremium im Diözesanverband. Sie tagt mindestens einmal im Jahr, im Diözesanverband Fulda in der Regel am ersten Wochenende der Fastenzeit. Dort gibt es den Bericht der Diözesanleitung, die Entlastung des Diözesanvorstandes, Wahlen zu verschiedenen Gremien und die Diskussion und den Beschluss von Anträgen und Themen für die Zukunft.
Stimmberechtigte und beratende Mitglieder
Die Tagung der Diözesanversammlung ist bis auf Personaldebatten öffentlich. Jede*r interessierte Leiter*in ist ganz herzlich dazu eingeladen – ganz ohne euch geht es ja nicht. Hier könnt ihr auch immer eure Ansprechpartner*innen zu bestimmten Themen finden oder „endlich mal“ persönlich kennenlernen.
Die stimmberechtigten Mitglieder der Diözesanversammlung sind:
- der Diözesanvorstand (Diözesanvorsitzende, Diözesanvorsitzender, Diözesankurat)
- die Stammesvorstände der Stämme im Diözesanverband Fulda
- die Diözesanstufenleitung (Referent*in sowie Kurat*in) sowie jeweils drei Delegierte der
Mit beratender Stimme gehören außerdem zur Diözesanversammlung:
- die Fachreferent*innen der Diözesanleitung (z.Zt. Ausbildung, Finanzen, Öffentlichkeitsarbeit, vom Fach, Internationales)
- ein Mitglied der Bundesleitung
- ein*e Vertreter*in des BDKJ im Bistum Fulda
- jeweils ein*e Vertreter*in der Siedlungen
- die*der hauptberufliche Referent*in
Bei Personalfragen gilt dies nicht für die*den hauptberufliche*n Referent*in.