1. Wie hoch ist der Teilnehmerbeitrag im zentralen Lagerzeitraum 17.-25.08.2021?
    • Der Teilnahmebeitrag für den festen Lagerzeitraum beträgt 120,00 € pro Person.
  2. Was ist über den Teilnehmerbeitrag abgedeckt?
    • Verpflegung für die Teilnehmer
    • Platzkosten
    • Müllentsorgung
    • Kurtaxe
    • Aufnäher/Armband
    • Brennholz
    • Miete für Equipment wie Kühlwagen, Bierzeltgarnituren, Materialtransporter etc.
    • Lagerversicherung
    • Erste Hilfe am Platz
    • Anteilige Aufwände für Workshops und Stufentage
    • Vorbereitungskosten Organisation
    • Aufwände des Organisation-Teams
    • Alle oben angegebenen Leistungen sind nur für den zentralen Lagerzeitraum 17.-25.08.2021 im Preis enthalten.
  3. Sind die Lebensmittelkosten auch für den zentralen Lagerzeitraum 17.-25.08.2021 vollständig mit drin?
    • Ja. das Versorgungsteam wird ein Kochbuch vorbereiten und es werden täglich ausreichend Lebensmittel für die vorgesehenen Gerichte zur Verfügung gestellt.
    • Kulinarische Sonderwünsche (z.B. für Geburtstage) müssen eure Küchenteams selbst besorgen und diese aus eurer eigenen Lagerkasse finanzieren.
    • Sollten Lebensmittel vom zentralen Lagerzeitraum übrigbleiben, werden wir diese euch überlassen.
  4. Ist eine gemeinsame Anreise für Stämme aus dem Main-Kinzig-Kreis geplant, die eine gemeinsame Anreise anstreben?
    • Eine gemeinsame An- und Abreise der Stämme wird nicht vom Planungsteam koordiniert. Die Stämme können sich jedoch untereinander koordinieren und gemeinsam anreisen.
  5. Wird es Materialfahrzeuge geben, die aus unserer Diözese zum Lagerplatz fahren und wo wir unser Material mitnehmen lassen könnten? Ein LKW für alle wäre vielleicht gar nicht so eine schlechte Idee.
    • Ein zentraler Materialtransport ist aktuell in der Planung. Wir warten noch auf verbindliche Angebote der Vermieter. Ob ein Angebot umsetzbar ist, hängt auch vom Bedarf der Stämme ab.
  6. Was kosten die weiteren „freien“ Tage über die feste Lagerzeit hinaus?
    • Für die zusätzlichen Lagertage (14.-16.8. und 25.-28.8.) müsst ihr die Kosten selbsttragen. Den Zeltplatz, die Kurtaxe und die Müllentsorgung werden wir für euch zentral mit dem Platzbetreiber abwickeln. Die Kosten werden an euch als Stamm mit einer Rechnung vom DV weiterberechnet. Für Zeltplatz und Kurtaxe müsst ihr mit folgenden Koten rechnen:
      Der Zeltplatz kostet 5,90 € pro Teilnehmer und Übernachtung, bei einer Mindestbelegung von 50 Personen.
    • An und Abreise, Verpflegung, Brennholz, Equipment und so weiter müsst ihr ebenfalls selbst finanzieren.
    • Die Kurtaxe fällt in folgender Höhe pro Tag an:
      • Kurtaxe für Personen ab 16 Jahren 1,76 €
      • Kurtaxe für Personen von 6 Jahren bis 15 Jahren 0,57 €
  7. Ab wann wird eine (An-) Zahlung nötig?
    • Die erste Anzahlung (50%) benötigen wir von euch zum 1.5.2021, die zweite Zahlung erfolgt dann zum 15.7.2021.
  8. Welche Zuschüsse werden von eurer Seite eingeholt und um welche Zuschüsse soll sich der Stamm kümmern?
    • Jeder Stamm kann bei seiner Gemeinde, Kreis oder dem BDKJ Zuschüsse für „Teilnahme an Lagern und Fahrten“ beantragen. Das Diözesanlager wird aus anderen Haushaltsmitteln unterstützt.
  9. Was passiert, wenn wegen Corona alles abgesagt wird, aber bereits Geld eingesammelt wurde?
    • Sollte das Lager abgesagt werden, erhaltet ihr die Teilnehmerbeiträge abzgl. der entstanden Kosten zurück, sobald wir das Lager mit den Zuschussgebern abgerechnet haben und die Zuschüsse bei uns eingegangen sind.
    • Wir werden uns bemühen, dass ihr bei einer Absage, euren gesamten gezahlten Teilnehmerbeitrag erstattet bekommt.
  10. Wird es bei einer Corona bedingten Absage ein neues Lager geben?
    • Über eine Verschiebung auf das Jahr 2022 muss die Diözesanversammlung entscheiden.
  11. Besteht die Möglichkeit von der Anmeldung zurückzutreten, obwohl entschieden wurde, dass das Dila21 stattfinden wird und kann?
    • Beispielszenario 1: In eurem Stam wäre der Inzidenzwert zum Zeitpunkt des Lagers sehr hoch im Vergleich zu den restlichen Regionen in der Diözese. Bestände dann die Möglichkeit des Rücktritts?
      • Aktuell können wir hierzu keine finale Entscheidung treffen. Das Orgateam wird hierzu zeitnah vor dem Lager, basierend auf den dann bestehenden Indizes und Gesundheitsregeln der Kreise z.B. MKK, eine Entscheidung treffen und kommunizieren.
    • Beispielszenario 2: Es wird entschieden, dass das Lager stattfinden wird. Die Eltern eines Kindes schätzen das Risiko aber anders ein als das Orgateam. Besteht dann die Möglichkeit des Rücktritts von der Teilnahme am Diözesanlager?
      • Wenn das Lager durchgeführt werden kann und ein Stammesmitglied von der Anmeldung zurücktreten möchte, gelten unsere normalen Reiserücktrittsregelen.
      • https://www.dpsg-fulda.de/wp-content/uploads/2016/02/VeranstaltungsAGBs.pdf
        • Bei Abmeldung von Teilnehmer/innen, für die eine schriftliche Anmeldung vorliegt, werden zwischen sechs und drei Wochen vor Beginn der Aktion oder Veranstaltung 20%, danach 50% des Kostenbeitrages als Stornogebühren erhoben.
        • Bei weniger als einer Woche vor Beginn der Maßnahme beträgt die Gebühr 80%.
        • Dem/der Teilnehmer/in bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass diesem keine oder geringere Kosten als die geltend gemachte
          Pauschale entstanden sind. Wenn der Platz von Seiten des/der Teilnehmer/in an eine den Anforderungen der Veranstaltung entsprechende Ersatzperson weitervermittelt werden kann, entstehen keine zusätzlichen Kosten.
    • Beispielszenario 3: Es wird entschieden, dass das Lager stattfinden wird. Ihr als Stamm schätzt das Risiko aber anders ein als das Orgateam. Besteht dann die Möglichkeit des Rücktritts von der Teilnahme am Diözesanlager?
      • Wenn das Lager durchgeführt werden kann und ein Stamm von der Anmeldung zurücktreten möchte, gelten unsere normalen Reiserücktrittsregelen.
      • https://www.dpsg-fulda.de/wp-content/uploads/2016/02/VeranstaltungsAGBs.pdf
  12. Können sich auch NICHT-DPSGler*innen zum DiLa anmelden?
    • Ja, auch Teilnehmer*innen, die nicht Mitglied der DPSG sind, können sich zum DiLa anmelden und sind über die Rahmenversicherung der DPSG, während des Lagers versichert.
  13. Was passiert bei einem Sach- oder Personenschaden während des zentralen Lagerzeitraum 17.-25.08.2021?
    • Der DV wird eine Versicherung für das Lager abschließen. Diese schließt nicht mit ein:
    • Der Lagerzeitraum vor dem 17.06.2021 und nach dem 25.08.2021
    • Schäden an Fahrzeugen
    • Diese Liste ist nicht abschließend
  14. Bis wann müsst ihr euch anmelden?
    • Vom 08. November 2020 bis 01. April 2021 könnt ihr euch für das Alpenglühen2021 anmelden.
  15. Gibt es eine Vorlage für die Anmeldung?
    • Ja. Diese haben alle Stavos als E-Mail erhalten.
  16. Gibt es ein Infoblatt für die Eltern?
    • Nein, noch nicht.