Grundsatz 5: Keine ausbeuterische Kinderarbeit, keine Zwangsarbeit

Erschienen am 16. Januar 2022 in Fairtrade scouts

Die WFTO (World-Fair-Trade-Organization) und ihre Mitglieder respektieren die UN-Konvention über die Rechte des Kindes, sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern. Die Organisation stellt sicher, dass es unter ihren Beschäftigten bzw. denen ihrer Mitglieder oder Heimarbeiter*innen keine Zwangsarbeit gibt.

 

Organisationen, die direkt oder über Zwischenhandel fair gehandelte Produkte von Produzentengruppen kaufen, stellen sicher, dass bei der Produktion keine Zwangsarbeit vorkommt und der Produzent die UN-Konvention über die Rechte des Kindes sowie nationale/lokale Gesetze zur Beschäftigung von Kindern einhält. Jegliche Beteiligung von Kindern an der Herstellung fair gehandelter Produkte (einschließlich des Erlernens traditionellen (Kunst-) Handwerks muss offengelegt und begleitet werden und darf nicht das Wohlergehen, die Sicherheit und das Bedürfnis des Kindes nach Bildung und Freizeit beeinträchtigen.